Das H1-B Visum für “professionals” ist sicherlich das bekannteste “Arbeitsvisum,” aber nicht das einzige. Allen Visa dieser Klasse ist eines gemeinsam: grundsätzlich wird davon ausgegangen, dass der Ausländer irgendwann wieder die USA verlässt. In der Praxis ist das aber durchaus nicht der Fall, im Gegenteil: viele “Green Cards” werden an Bewerber vergeben, die bereits zuvor mit einem anderen Visum in den USA gelebt und gearbeitet haben. Daher ist auch für diejenigen, die beabsichtigen für immer in den USA zu leben ein Nichteinwanderervisum zumindest eine Option.
H-1B Visa werden an Personen mit “hochspezialisierter Berufsbildung oder Fähigkeit” vergeben. In der Praxis bedeutet dies, dass der Bewerber mindestens einen akademischen Grad besitzen muss, der dem amerikanischen “Bachelor” entspricht oder ähnlich qualifiziert sein muss. Zusätzlich muss auch der angestrebte Arbeitsplatz eine solche Qualifikation verlangen.
Der Arbeitgeber braucht nicht nachweisen, dass kein amerikanischer Arbeitnehmer für den Arbeitsplatz zur Verfügung stand, sondern nur, dass die Beschaäftigung des Ausländers keine negativen Folgen für bestehende Arbeitsverhältnisse hat.
H1-B Visa sind zahlenmässig und zeitlich begrenzt und binden den Inhaber an den Arbeitgeber, der das Visum beantragt hat. Es gibt aber die Möglichkeit, den Arbeitgeber zu wechseln, wenn der zukünftige ebenfalls den H1-B Prozess durchläuft.
Bei vielen Inhabern von H1-B Visa besteht das Interesse, es in eine “Green Card” umzuwandeln. Wir beraten Sie in solchen Fällen gerne. Anders als oft behauptet wird ist diese Umwandlung aber keine “Routineangelegenheit”.