Familien und Heirat

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Familien und Heirat2018-11-12T07:54:36+00:00

Die Green Card durch Familienbande:

  • erhält man durch Heirat eines amerikanischen Staatsbürgers,
  • als Kind, Bruder, Schwester, Vater oder Mutter eines amerikanischen Staatsbürgers oder
  • durch Heirat eines bereits in den USA ansässigen Besitzers einer Green Card oder als Kind eines solchen.

Dies sind die einzigen Verwandten durch die man eine Green Card erhalten kann.

Green Card durch Heirat

Ehepartner amerikanischer Staatsbürger bekommen eine Green Card ohne Wartezeit.

Zunächst muss der amerikanische Ehepartner eine Petition einreichen. Diese muss ausreichend dokumentiert sein, vor allem muss nachgewiesen werden können, dass der amerikanische Ehepartner in der Lage ist, für den ausländischen Ehepartner in Zukunft finanziell aufkommen zu können. Wenn Anträge auf Green Cards für Ehepartner scheitern, ist es fast immer weil dieser Nachweis (affidavit of support) nicht gelungen ist.

Sind alle Bedingungen erfüllt wird auf Antrag das Einwanderervisum ausgestellt bzw. der Aufenthaltsstatus angepasst, entweder im Heimatland des ausländischen Ehepartners (consular processing) oder in den USA, wenn sich der ausländische Ehepartner dort rechtmässig aufhält (adjustment of status).

Es gibt auch die Möglichkeit, bereits vor der Hochzeit in die USA einzureisen. Dies geschieht mit einem K-1 Visum. Innerhalb von 90 Tagen muss dann die Ehe geschlossen und der Antrag zur Erteilung der Green Card gestellt sein.

Antragsteller, die sich in den USA befinden während sie auf die Bearbeitung des Green Card Antrags warten, und die die USA während dieser Zeit vorübergehend verlassen wollen, benötigen oft eine gesonderte Erlaubnis zur Wiedereinreise. die vor dem Verlassen der USA ausgestellt sein muss. Diese advance parole muss rechtzeitig beantragt werden.

Unverheiratete Kinder unter 21 Jahren können ebenfalls eine Green Card oder ein K-Visum erhalten, aber es muss für sie ein eigenständiger Antrag gestellt werden. Ist das Kind verheiratet oder älter als 21, ist es ebenfalls möglich, eine Green Card zu bekommen, aber es können erhebliche Wartezeiten bestehen.
In den meisten Fällen muss nach 2 Jahren beantragt werden, die besonderen Bedingungen der Green Crad durch Heirat aufzuheben. Dazu muss unter anderem nachgewiesen werden, dass die Ehe noch besteht und eine tatsächliche Ehegemeinschaft besteht. Wird kein Antrag gestellt, wird die Green Card ungültig.

Allerdings gibt es inzwischen zahlreiche Ausnahmen durch die auch u.a. bei Tod des amerikanischen Ehepartners und sogar bei Ehescheidung in den ersten zwei Jahren die Green Card behalten werden kann. In einem solchen Fall setzen Sie Sich bitte rechtzeitig mit uns in Verbindung, damit wir Sie beraten können. Es ist wichtig hier rechtzeitig vor Ablauf der zwei Jahre zu handeln.

Immer wieder kommt es vor, dass der ausländische Verlobte versucht sich die Mühen des Antrags auf ein K-1 Visum zu ersparen und mit einem bereits vorhandenen B1/B2 Visum oder über das Visa Waiver Programm als Tourist einreist, um dann in den USA zu heiraten und dann einen Antrag auf Statusänderung zu stellen.

Die Bedingungen des Visa Waiver Programms jedoch besagen, dass normalerweise keine Änderung des Status möglich ist. Ausserdem könnte streng genommen die Einreise zum Zweck von Heirat und Daueraufenthalt als Einreise mit Einwanderungsabsicht verstanden werden, die unter dem Waiver oder mit dem B1/B2 Visum nicht erlaubt ist und gar als “Einwanderungsbetrug” zu unangenehmen Folgen führen.

Die Behörden haben in den letzten Jahren immer wieder diese Regeln grosszügig ausgelegt und Anträge auf Statusänderung entgegen genommen und bearbeitet, meist unter der “Annahme” dass es sich bei der Heirat um einen “spontanen Entschluss der Eheleute” handelte. Dennoch gibt es keine offizielle Ausnahme auf die ein Antragsteller ein “Anrecht” hätte. Inzwischen häufen sich Meldungen, dass die Behörden die Regeln wieder strenger anlegen. Wer das Risiko einer negativen Reaktion der Behörden vermeiden will sollte daher lieber ein K-1 Visum beantragen.