
oder das “E-Visum,” eine zeitlich begrenzte, aber durchaus langlebige Aufenthaltserlaubnis für Personen die entweder:
- durch eine Investition ein Unternehmen in den USA gründen oder übernehmen und dieses persönlich leiten werden, oder
bereits ein Unternehmen besitzen das Handel mit dem Herkunftsland betreibt, oder - als Manager oder notwendiger Spezialist in einem solchen Unternehmen beschäftigt sind und die gleiche Staatsangehörigkeit wie der Eigentümer haben und dies auf Grund eines bilateralen Abkommens zwischen den USA und dem Herkunftsland geschieht.
Die deutschsprachigen Länder Deutschland, Oesterreich und die Schweiz haben solche Abkommen mit den USA geschlossen.
Die Aufenthaltsdauer mit einem solchen “E-Visum” ist theoretisch unbegrenzt, allerdings gilt sie nur so lange wie das Unternehmen existiert alle sonstigen Bedingungen erfüllt sind. Das Visum und auch die Aufenthaltserlaubnis sind immer wieder einmal zu erneuern, dabei können die Behörden den Nachweis verlangen, dass die Bedingungen noch erfüllt werden.

Das Investorenvisum E2
Sie investieren in ein neues oder bestehendes Unternehmen eine bestimmte Summe mit der Sie mehrheitlich der Eigentümer werden. Es gibt dabei keine geforderte Mindestsumme, aber der Betrag muss “substantiell” sein. Dies wird auf den Einzelfall bezogen. Oft gelten Summen von $ 100,000 als substantiell.
Ihr Unternehmen muss profitabel sein, und zwar so, dass der Profit mehr als “marginable” ist, d.h. mehr abwirft, als nur gerade das zum Leben notwendige Einkommen des Investors.
Der Investor kann dann in den USA leben um das Investment “zu leiten und zu entwickeln.”
Die Gelegenheit: übernehmen Sie ein bereits existierendes Unternehmen
Leichter als ein neues Unternehmen aufzubauen ist es, ein bereits existierendes Unternehmen in den USA zu kaufen. Der Vorteil ist, dass Sie nicht nur bereits alles vor Ort vorfinden, sondern auch bereits einen Kundenstamm zu besitzen und nachweisen zu koennen, dass das Unternehmen bisher bereits profitabel war. Es gibt ein reichhaltiges Angebot an kleinen etablierten Unternehmen: von der Reinigung über ein Restaurant bis hin zu einer Autoreparaturwerkstatt findet sich auf dem Markt sehr viel. Oft genügt eine Investition von ca. $ 200,000. In manchen Fällen können sogar $ 100,000 ausreichend sein.
Wer ist der ideale Investor?
Als Investor sollten Sie möglichst über Erfahrung in dem wirtschaftlichen Tätigkeitsbereich verfügen, in dem das Unternehmen tätig sein soll. Ein eigenes Unternehmen bereits geführt zu haben, ist von Vorteil. Sie sollten den amerikanischen Markt kennen und auch den amerikanischen Kunden, denn beide können sehr anders als in ihrem Heimatland sein.
Der erste Schritt zum Investorenvisum ist die Erstellung eines business plans fuer die nächsten 5 Jahre. Dieser muss zeigen, wie sich das Unternehmen entwickeln wird, welche Profite es wann abwerfen wird, wie die Marktsituation ist und sich entwickelt, die Konkurrenz etc. Der business plan ist die entscheidende Voraussetzung für das Visum.

Das treaty trader Visum
Das treaty trader Visum (E1) erhält ein Händler, der bereits mit einem bestehenden Unternehmen zwischen dem Herkunftsland und den USA substantiellen Handel betreibt. Der Unterschied zum E2 Visum ist vor allem, dass das Unternehmen bereits bestehen muss und bereits Handel treibt, meist wird 1 Jahr vorausgesetzt.
Der Handel muss zwischen dem Herkunftsland des Händlers und den USA bestehen, und es muss zwischen beiden Ländern ein entsprechendes Abkommen existieren. Der Handel kann dabei in beide Richtungen gehen. Der Aussenhandel des Unternehmens muss mehrheitlich mit den USA bestehen.
Auch hier ein Beispiel: Sie besitzen ein Unternehmen in Ihrem Herkunftsland, das auch Vertragsland ist. Sie stellen Autozubehör in Ihrem Herkunftsland her. Neben einem gewissen nationalen Handel in Ihrem Herkunftsland exportieren Sie den Autozubehör, wobei der mehrheitliche Anteil des Exports in die USA geht. Nun wollen Sie in den USA leben um den Absatz Ihrer Produkte hier zu managen. Dazu erhalten Sie das E-1 Visum.
Auch hier gilt, dass es keine festen Mindestsummen gibt. Allerdings wird ein “substantieller” Handel vorausgesetzt, das gilt sowohl für den Wert, als auch die Anzahl der Transaktionen. Es sollten erfahrungsgemäss regelmässige Lieferungen von Waren oder Dienstleistungen im Wert von mehreren zehntausend Dollar im Jahr sein.

Leitende Angestellte und Spezialisten von E1/E2 Unternehmen
Auch wenn Sie selbst nicht der Investor oder Händler sind, gibt es eine Möglichkeit mit einem E1 oder E2 Visum in den USA zu leben:
Als angestellter Manager oder “executive,” sowie in bestimmten Fällen als “notwendiger Spezialist” können Sie ein solches Visum erhalten, wenn Sie die gleiche Nationalität besitzen wie der Eigentümer des Unternehmens und dieser ein E-Visum hat oder erhalten könnte. Das E-Visum kann in diesem Fall Vorteile gegenüber dem L-Visum oder dem H1-B Visum haben, vor allem dadurch, dass es zeitlich nicht begrenzt ist, und Sie nicht bereits vorher bei der ausländischen Firma angestellt sein müssen.
Für alle E-1 und E-2 Visa gilt, dass die Ehepartner eine Arbeitserlaubnis erhalten können, während der Visainhaber selbst nicht anderweitig in den USA arbeiten darf. Auch die Kinder eines Visuminhabers dürfen nicht arbeiten. Ehepartner und minderjährige Kinder dürfen aber ebenfalls in den USA leben, solange das originale Visum gültig bleibt.

Die Investoren – Green Card (EB5)
Ähnlich wie beim E-2 Visum wird hier eine Investition vorausgesetzt, und der Investor kann in den USA leben, um das Investment zu managen. Hier aber gelten Mindestsummen, die bei $ 500,000 beginnen. Ausserdem sind die wirtschaftlichen Anforderungen an das Unternehmen strenger, es muss zum Beispiel eine Mindestzahl an Arbeitsplätzen geschaffen werden. Dafür gibt es nach ein paar Jahren eine unbegrenzt gültige Aufenthaltserlaubnis und die Möglichkeit einen Antrag auf amerikanische Staatsbürgerschaft zu stellen.