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Kosten2018-11-12T07:54:31+00:00

Welche Kosten kommen auf Sie zu?

Eine kurze telefonische Anfrage (maximal 10 Minuten) oder eine Anfrage per email wird kostenlos beantwortet wenn es darum geht, zu prüfen, ob Ihr Fall eine Aussicht auf Erfolg hat oder ob wir Ihren Fall bearbeiten können. Bitte verstehen Sie, dass wir ohne einen Beratungsvertrag keine Antworten auf generelle Fragen zum Einwanderungsrecht geben können, sondern nur Ihren persönlichen Fall auf Erfolgsaussicht prüfen können.

Eine telefonische Beratung oder eine Beratung in unserer Kanzlei. Für beide wird eine Beratungsgebühr fällig, die wir Ihnen bei Ihrem ersten Anruf nennen. Sie richtet sich nach der voraussichtlichen Länge der Beratung.

Da wir auf die Umstände jedes Mandanten individuell eingehen, lassen sich die Kosten aller anderen Dienstleistungen erst dann abschätzen, wenn wir diese Umstände erfahren und besprochen haben. In den meisten Fällen können wir Ihnen vor Übernahme des Auftrags ein konkretes Angebot erstellen.

Nur wenige Dienstleistungen, z.B. die Vertretung vor Gericht, lassen sich in ihrem Umfang nicht exakt vorhersagen. Diese rechnen wir auf Stundenbasis ab.

Wie in den USA üblich ewarten wir eine Bezahlung im Voraus. Unsere Mandanten können mit amerikanischem Scheck oder mit Visa oder Mastercard bezahlen.